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Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung in Deutschland. Mit dieser sollen mögliche Arbeitsunfälle, berufsbedingte Krankheiten und potentielle Gesundheitsgefahren zur Genüge abgedeckt werden. So soll der Arbeitnehmer nach einem etwaigen Unfall durch Pflege und medizinische Versorgung geheilt und wieder arbeitsfähig gemacht werden.
Die Unfallversicherung fand ihren ersten Niederschlag wie viele andere soziale Versicherungen nach den neuen Gesetzgebungen des damaligen im neunzehnten Jahrhundert regierenden Reichskanzlers Bismarck.
Dadurch ergibt sich die Unfallversicherung als Pflicht für sehr viele Menschen in unterschiedlichsten Lebensbereichen. Die oben erwähnten Beschäftigten sind natürlich unfallversichert, doch ebenso gehören Kinder dazu, die einen Kindergarten besuchen, des weiteren Schüler und Studenten, Auszubildende, Unfallhelfer, Mitarbeiter des Katastrophenschutz, Blutspender, Selbständige und auch Freiberufler. Friseure werden ebenso dazu gezählt, da das Unfallrisiko in solchen Betrieben relativ hoch ist.
Die Versicherung haftet also bei Unfällen oder Verletzungen am Arbeitsplatz. Jedoch wird der Weg zur Schule oder zum Arbeitsplatz auch versichert. Fällt ein Schulkind also beim Einsteigen in den Schulbus unvorteilhaft hin und bricht sich etwas, greift hier die Unfallversicherung der Eltern, da minderjährige Kinder mit in der Versicherung der Eltern abgesichert sind.
Die Leistungen der Versicherung können so weit gehen, dass Menschen, die einen schweren Arbeitsunfall erlitten haben, sogar die Kosten der Rehabilitation oder ähnliches erstattet werden.
 
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