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Seniorengenossenschaft Drucken E-Mail
Seniorengenossenschaften erfüllen den Zweck, Menschen ein Leben in ihrer gewohnten Umgebung abzusichern. Aus diesem Grund wird das Altersheim als Alternative meist abgelehnt, jedoch gibt es auch hier bei extrem pflegebedürftigen Menschen Ausnahmen.
Die erste Genossenschaft dieser Art wurde 1991 in Württemberg eingeführt und ist als eingetragener Verein anerkannt.
Bei solchen Genossenschaften arbeitende Menschen bekommen die Wahl, ob sie für ihre Arbeit entlohnt werden oder freiwillig mitarbeiten möchten. Wer freiwillig mitarbeitet, spart sich eine Art von Zeitkonto an, das später für etwaige Leistungen im Alter wieder genutzt werden kann. Das dort zustande kommende Geld bleibt aber der Genossenschaft als Besitz erhalten, jedoch hat die Person ein Anrecht auf die Verfügung über das Geld. Man kann es sich entweder zu einem späteren Zeitpunkt doch auszahlen lassen oder dafür Leistungen von der Genossenschaft bei Bedarf abrufen.

Diese Variante Altervorsorge bietet eine sehr attraktive Alternative zu den gängigen Methoden. Für die Genossenschaft ist es dadurch möglich, einen sehr geringen Stundenlohn an die Mitarbeiter zu bezahlen, was für die Arbeiter trotzdem sehr lukrativ sein kann. Dadurch, dass der Stundenlohn sehr gering ist, bekommen jedoch arme Menschen die Möglichkeit gestellt, sehr günstige Dienste für sich in Anspruch nehmen zu können.
Mittlerweile existieren solche Seniorengenossenschaften in einigen Orten von Baden Württemberg,
Hessen, Bayern und auch bereits in Österreich. Betreutes Wohnen wird dort ebenso angeboten, wie ein Fahrtdienst für Einkauf, Arztbesuch oder amtliche Angelegenheiten, Besuchsdienst und auch eine Tagespflege, die es zusammen einem Senioren ermöglichen sollen, ein im Alter noch selbstständiges Leben zu führen.
 
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